Vorschriften gemäss REACH-Verordnung
REACH steht für das neue europäische Chemikalienrecht, das zum 1 Juni 2007 in Kraft
getreten ist. Das "REACH-Gesetz" wurde dabei in Form einer europäischen Verordnung
erlassen, die in den EU- und EWR-Mitgliedstaaten gilt.
Das Wort "REACH" stellt dabei die Abkürzung dar und steht für die Registrierung
(registration), Bewertung (evaluation), und Zulassung (authorisation and restriction) von
Chemikalien. Mit diesen Bausteinen wurde eine umfassende Neustrukturierung der
europäischen Chemikalienpolitik vorgenommen.


