Allgemeine Informationen

RoHS
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
(RoHS = Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment)
Die Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten bezeichnet folgende Stoffe und deren Verbindungen als gefährlich: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierter Diphenylether (PBDE).
Die Nachfolge-Richtlinie 2015/863 vom 31.3.2015 wurde durch die für unsere Produkte relevanten
Richtlinien 2018/740 (für Aluminium) und 2018/741 (für Kupfer) ergänzt, auf welcher unsere Bestätigung der Konformität basiert.
Die EU-Kommission hat am 15. Januar 2020 einen Antrag auf Erneuerung der vorgelegten Ausnahme 6 (c) von Anhang III der Richtlinie 2011/65 / EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erhalten. Die Ausnahme 6c lief am 21. Juli 2021 aus; bei dieser Kategorie wurde die in der Richtlinie vorgesehene Frist für die Einreichung von Anträgen somit eingehalten. Der erste Schritt war die Einleitung der technischen und wissenschaftlichen Bewertung der Anfrage, die im Februar 2020 erfolgte. Die Bewertung der Ausnahmen wird in der Regel für eine Dauer von 8 Monaten festgelegt. Sollte die Bewertung ergeben, dass die Kriterien für die Erneuerung der Ausnahmeregelung gemäß der Richtlinie 2011/65 / EU erfüllt sind, wird die Kommission einen Entwurf einer delegierten Richtlinie ausarbeiten.
Was ist während der Revisionszeit zu tun?
In der Regel geht die Dauer der Revision deutlich über die Gültigkeitsdauer der Ausnahmen. Das wird dieses Mal auch nicht anders sein. Vor 2022 wird nicht erwartet, dass der Prozess abgeschlossen sein wird; noch weniger vor Juli 2021. So lange der Prozess läuft, behält die Ausnahme ihre Gültigkeit. Sollte wider Erwarten die Kommission die Ausnahme nicht verlängern, dann greift eine Periode für die Umstellung, die zwischen zwölf Monaten und einigen Jahren dauern kann.
Quelle DKI
Folgende Dokumente geben Ihnen über unsere RoHS-konformen Produkte Auskunft:
Vorschriften gemäss REACH-Verordnung
REACH steht für das neue europäische Chemikalienrecht, das zum 1 Juni 2007 in Kraft getreten ist. Das "REACH-Gesetz" wurde dabei in Form einer europäischen Verordnung erlassen, die in den EU- und EWR-Mitgliedstaaten gilt.
Das Wort "REACH" stellt dabei die Abkürzung dar und steht für die Registrierung (registration), Bewertung (evaluation), und Zulassung (authorisation and restriction) von Chemikalien. Mit diesen Bausteinen wurde eine umfassende Neustrukturierung der europäischen Chemikalienpolitik vorgenommen.
MINERAL ACT
Stellungnahme Konfliktmaterial:
11.04.2014 Finden Sie unsere Stellungnahme zum Thema Konfliktmaterial hier:
Zoll und Mehrwertsteuer
MwSt-Nr.: CHE-103.935.583
Zoll-Konto-Nr.: 6970-8