Allgemeine Informationen
Verordnung (EU) 833/2014 erweitert durch (EU) 2022/2474 betreffend Sanktionen gegen Russland
RoHS
(RoHS = Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic equipment)
Die Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten bezeichnet folgende Stoffe und deren Verbindungen als gefährlich: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierter Diphenylether (PBDE). Für unsere Produkte ist der Bleigehalt von Relevanz.
Die Nachfolge Richtlinie 2025/2364 vom 8. September 2025 zur Änderung vorherigen Richtlinien ist in Kraft. Diese Richtlinie sowie unsere Bestätigung der Konformität (inklusive unsere Substitutionslegierungen) finden Sie unten aufgeführt.
Vorschriften gemäss REACH-Verordnung
REACH steht für das neue europäische Chemikalienrecht, das zum 1 Juni 2007 in Kraft getreten ist. Das "REACH-Gesetz" wurde dabei in Form einer europäischen Verordnung erlassen, die in den EU- und EWR-Mitgliedstaaten gilt.
Das Wort "REACH" stellt dabei die Abkürzung dar und steht für die Registrierung (registration), Bewertung (evaluation), und Zulassung (authorisation and restriction) von Chemikalien. Mit diesen Bausteinen wurde eine umfassende Neustrukturierung der europäischen Chemikalienpolitik vorgenommen.
MINERAL ACT
Stellungnahme Konfliktmaterial:
11.04.2014 Finden Sie unsere Stellungnahme zum Thema Konfliktmaterial hier:
Zertifizierungen
Zoll und Mehrwertsteuer
MwSt-Nr.: CHE-103.935.583
Zoll-Konto-Nr.: 6970-8